AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde beziehen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.)
- Allgemeines/Vertragsschluss
a. Für Lieferungen und Dienstleistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen der AService GmbH.b. Der Auftraggeber erteilt der AService GmbH verbindlich den Auftrag und ist an den Auftrag vier Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die AService GmbH die Annahme der Bestellung oder des Auftrages innerhalb dieser Frist schriftlich oder per E-Mail bestätigt hat oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt ist. Die AService GmbH ist verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit oder Ausführung schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.c. Abweichende Vereinbarungen von dem Angebot sind separat schriftlich oder per E-Mail zu bestätigen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.
d. Angebote der AService GmbH sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich für verbindlich erklärt sind.
e. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis bedürfen der vorherigen Zustimmung der Aservice GmbH.
f. Wenn die AService GmbH Auftragnehmer ist widerspricht sie hiermit Bestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Auftraggebers unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dies von der AService GmbH ausdrücklich bestätigt worden ist.
- Wenn die AService GmbH Auftraggeber ist widerspricht sie hiermit Bestätigungen, Gegenangeboten oder sonstigen Bezugnahmen des Auftragnehmers unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn dies von der AService GmbH ausdrücklich bestätigt worden ist.
- Preise
a. Preise für den Liefergegenstand, die Dienstleistung oder die Kostenvoranschläge verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe; Überführungs- und Versandkosten sowie Aufwendung für eine Transportversicherung werden zusätzlich berechnet.
b. Ist der Auftraggeber Unternehmer i. S. § 14 BGB, so gilt Folgendes:
b1. Die Umsatzsteuer ist im Preis nicht enthalten.
b2. Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Lieferung oder Ausführung gültigen Preisliste.
b3. Treten zwischen Vertragsabschluss und Liefertermin oder Ausführung Veränderungen in wesentlichen Kostenelementen des Liefergegenstandes oder der Dienstleistung ein, so verpflichten sich die Vertragsparteien, Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, neue angemessene Preise festzusetzen.
III. Zahlungen/Zahlungsverzug
a. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung 14 Tage in Rückstand kommt oder seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt ist. In diesen Fällen ist die AService GmbH berechtigt, die sofortige Herausgabe des unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstandes, unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes zu verlangen, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
b. Zahlungen werden auch bei entgegengesetzter Bestimmung auf die älteste fällige Rechnung verrechnet.
c. Gegen die Ansprüche der AService GmbH kann der Auftraggeber nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
d. Bei Zahlungsverzug ist die AService GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der jeweiligen gesetzlichen Höhe gem. §§ 288 Abs. 1 und 2, 247 und 249 BGB zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
e. Im Falle der wesentlichen Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers nach Bestätigung des Auftrages oder Vertragsschluss ist die AService GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl Barzahlung oder Sicherheitsleistungen vor Auslieferung eines Leistungsgegenstandes oder Ausführung der Dienstleistung zu verlangen. Falls der Auftraggeber diesem Verlangen innerhalb einer gesetzten Frist von zehn Tagen nicht nachkommt, kann die AService GmbH vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
- Lieferung/Lieferverzug
a. Die von der AService GmbH genannten Liefer- und Ausführungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich feste Liefer- oder Ausführungstermine vereinbart sind. Im Falle von Vertragsänderungen sind gleichzeitig neue Liefer- und Ausführungstermine zu vereinbaren. Der Auftraggeber kann vier Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins die AService GmbH schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern oder auszuführen und hat darauf hinzuweisen, dass er die Abnahme nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Auftraggeber berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche nach § 437 BGB sind ausgeschlossen.
b. Die Liefer- und Ausführungsverpflichtung der AService GmbH steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Eigenbelieferung.
c. Wird der Liefer- oder Ausführungstermin infolge unvorhersehbarer, schwerer Hindernisse (z. B. Streik, Aussperrung, erhebliche Betriebsstörungen sowie des Eigenbelieferungsvorbehalts), die von der AService GmbH nicht zu vertreten sind, um drei Monate überschritten und kann der AService GmbH eine spätere Leistung nicht zugemutet werden, so können beide Vertragspartner vom Vertrag nach Ausschluss weitergehender Ansprüche zurücktreten. - Abnahme
- Der Auftraggeber hat innerhalb von einem Tag nach Ausführung der Dienstleistung innerhalb von 1 Tag oder innerhalb von 5 Tagen nach Zugang des Liefergegenstandes diese zu prüfen und abzunehmen. Nimmt der Auftraggeber die Dienstleistung oder den Liefergegenstand nicht innerhalb dieser Fristen ab, so ist die AService GmbH berechtigt, dem Auftraggeber eine Nachfrist von 1 Tag für Dienstleistungen und 5 Tage für Liefergegenstände zu setzen. Nach erfolglosem Fristablauf ist die AService GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Macht die AService GmbH Schadensersatz geltend, so kann sie unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden geltend zu machen, als Schadensersatz 15 % des Nettolieferpreises zzgl. Umsatzsteuer fordern, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
- Eigentumsvorbehalt
a. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises oder der Werklohnvergütung Eigentum der AService GmbH. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, so gilt der Eigentumsvorbehalt für alle Forderungen der AService GmbH aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber.b. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber zum Besitz und Gebrauch des Liefergegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt gemäß den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann die AService GmbH den Liefergegenstand vom Auftraggeber herausverlangen. Der Auftraggeber wird gegen Dritte bestehende Herausgabeansprüche abtreten. Nach schriftlicher Ankündigung und angemessener Fristsetzung ist die AService GmbH berechtigt, unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Preis den Liefergegenstand durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Liefergegenstandes trägt der Auftraggeber.c. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der AService GmbH eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige, die Sicherung der AService GmbH beeinträchtigende Überlassung des Liefergegenstandes sowie seine Veränderung zulässig.
d. Der Auftraggeber hat die Pflicht, den Liefergegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und eventuelle Wartungs- sowie erforderlichen Instandsetzungsarbeiten für Maschinen unverzüglich ausführen zu lassen.
e. Hat die AService GmbH dem Auftraggeber die Veräußerung des Liefergegenstandes gestattet, so tritt der Auftraggeber hiermit sämtliche Rechte gegen den Drittkäufer aus dem Weiterverkauf bis zu völligen Tilgung aller Forderungen an die AService GmbH ab. Der Auftraggeber ist bis zum Widerruf durch die AService GmbH dazu berechtigt und verpflichtet, die Forderungen gegen den Drittkäufer im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen der AService GmbH hat der Auftraggeber die Abtretung dem Drittkäufer bekanntzugeben und der AService GmbH die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Drittkäufer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
f. Der Auftraggeber tritt alle Forderungen gegenüber Geldinstituten aus an diese erfolgte Zahlungen für weiterverkaufte Liefergegenstände an die AService GmbH ab.
VII. Gewährleistung
a. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und ist die Dienstleistung nicht von der AService GmbH selbst ausgeführt worden oder der Liefergegenstand nicht von der AService GmbH selbst geliefert worden, beschränkt sich die Gewährleistung der AService GmbH darauf, ihre Gewährleistungsansprüche gegen ihren Subunternehmer oder Lieferanten an den Auftraggeber abzutreten. Für den Fall des Fehlschlagens der gerichtlichen Durchsetzung der gegen Dritte gerichtete Gewährleistungsansprüche tritt die AService GmbH in die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dieses Absatzes ein, es sei denn, dass die von ihr nicht selbst gelieferten Teile und erbrachten Fremdleistungen vom Auftraggeber selbst stammen. In diesem Falle ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
b. In allen Fällen leistet der Auftraggeber bei Verträgen über die Lieferung neu hergestellter Sachen oder Leistungen in folgender Weise Gewähr:
b1. Die Gewährleistungsfrist beträgt im Verkehr zwischen Unternehmen ein Jahr; diese Fristen gelten jeweils ab Lieferung der Ware oder Ausführung der Dienstleistung.
b2. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Nacherfüllung. Die AService GmbH kann wählen, ob Nacherfüllung oder Nachlieferung geleistet werden soll. Ferner ist sie berechtigt, die Nacherfüllung gemäß § 439 Abs. 3 bzw. § 635 Abs. 3 BGB zu verweigern. Liefert die AService GmbH zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Liefergegenstand oder wird die Dienstleistung mängelfrei ausgeführt, so kann sie vom Auftraggeber die Rückgabe des mangelhaften Liefergegenstandes nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 BGB verlangen, bzw. die den Ausgleich der Rechnung.
b3. Der Auftraggeber hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen; dies gilt auch für Zuviel- oder Minderlieferungen sowie für Schäden, die durch die Ausführung des Auftrages entstanden sind.
b4. Wenn der Mangel trotz mehrerer Nachbesserungsversuche nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar sind, kann der Auftraggeber nach erfolglosem Setzen einer Frist oder soweit die Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, vom Vertrag zurücktreten oder den Leistungspreis mindern. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
b5. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Leistungsgegenstand unsachgemäß behandelt worden ist.
b6. Gewährleistungsansprüche bestehen auch dann nicht, wenn der Auftraggeber die Dienstleistung oder den Liefergegenstand trotz Kenntnis eines Mangels abgenommen hat, ohne sich die Gewährleistungsansprüche vorzubehalten.
c. Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt als Beschaffenheit des Liefergegenstandes grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäßen Beschaffenheitsangaben des Liefergegenstandes dar.
VIII. Haftung
- Hat die AService GmbH eine zu vertretende Pflichtverletzung begangen, sind die Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die AService GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der AService GmbH beruhen. Einer Pflichtverletzung der AService GmbH steht die ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
- Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand
a. In allen Fällen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.b. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen, ist, soweit der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, der Sitz der AService GmbH.